Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen Marabou

Es gelten die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise des unter Ziffer 1. genannten Veranstalters.

1. Bezeichnung/Name des Veranstalters

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Goldmomente mit Marabou“. Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Genuport Trade GmbH, Gutenbergring 60, 22848 Norderstedt (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalter“).

Marabou ist eine eingetragene Marke der Mondelēz International Group. Genuport Trade GmbH ist Vertriebspartnerin für den deutschen Markt. Vertragspartnerin der Teilnehmenden im Rahmen dieses Gewinnspiels ist ausschließlich der Veranstalter; die Mondelez International Group ist nicht Veranstalterin und nicht Vertragspartnerin. 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeitende des Veranstalters, von Mondelēz International sowie von am Gewinnspiel beteiligten Unternehmen und deren im selben Haushalt lebenden Personen sind ausgeschlossen. Nur Einzelpersonen können teilnehmen. 

Die Teilnahme ist nur natürlichen Personen im eigenen Namen gestattet. Teilnehmende Person ist diejenige Person, die ihre Daten im Teilnahmeformular angegeben, den Kassenbon hochgeladen und abgeschickt hat. Das Original des Kassenbelegs ist von der teilnehmenden Person bis zum Abschluss der Gewinnausschüttung zu verwahren. Der Veranstalter kann zwecks Überprüfung der Teilnahmeberechtigung dessen Vorlage verlangen.

Sofern der hochgeladene Kaufbeleg weitere, für die Teilnahme nicht erforderliche Angaben enthält (z. B. weitere gekaufte Artikel), wird empfohlen, diese vor dem Upload unkenntlich zu machen (schwärzen). Der Veranstalter erhebt nur die für die Teilnahme erforderlichen Daten des Kaufbelegs.

3. Ausschlussgründe

Der Veranstalter kann Teilnehmende ausschließen, wenn sie den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren, falsche Angaben machen oder gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

Auch bereits ausgeloste Gewinne können in solchen Fällen aberkannt oder zurückgefordert werden. Der Ausschluss kann jederzeit während oder nach dem Gewinnspiel wirksam werden.

Ein Gewinnanspruch besteht nur, wenn ein gültiger und überprüfbarer Kaufbeleg hochgeladen wurde. Kann der Original-Kaufbeleg auf Verlangen des Veranstalters nicht vorgelegt werden, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

4. Wie kann ich teilnehmen?

Die Teilnahme erfolgt über die Aktionswebseite www.meinmarabou.de, die auch über den auf Displays abgedruckten QR-Code erreichbar ist.

Zur Teilnahme ist der Kauf von mindestens einer (1) GOLDENEN Marabou Schokoladentafel in den Größen 90g, 100g, 160 g oder 170 g („Aktionsprodukte“) innerhalb des Aktionszeitraums (Ziffer 5) erforderlich.

Als „GOLDENE Marabou Schokoladentafel“ im Sinne dieser Bedingungen gelten ausschließlich die Produkte gemäß der auf der Aktionswebseite www.meinmarabou.de hinterlegten Produktabbildungen.

Teilnehmende geben im Teilnahmeformular ihren vollständigen Namen und ihre E-Mail-Adresse ein und laden einen gut lesbaren Kaufbeleg als Scan oder Foto hoch. Ein Absenden des Teilnahmeformulars ohne beigefügten Kaufbeleg ist technisch nicht möglich.

Der Kaufbeleg muss den Händler, das Kaufdatum innerhalb des Aktionszeitraums, die Produktbezeichnung sowie die Anzahl der gekauften Aktionsprodukte eindeutig erkennen lassen.

Der Kauf der Aktionsprodukte muss bei einem Händler in Deutschland erfolgen. Kaufbelege über in Schweden oder anderen Ländern erworbene Marabou Produkte werden nicht als gültiger Kaufnachweis anerkannt und berechtigen nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel.

Die Gewinne werden per Zufallsauswahl gemäß Ziffer 9 ermittelt. Ein Anspruch auf einen Gewinn besteht nicht.

Pro Person ist nur eine Teilnahme pro Tag möglich. Mehrfache Teilnahmen pro Tag werden nicht berücksichtigt. Die Person nimmt nur mit der ersten Eingabe des Tages laut Zeitstempel der Absendung des Teilnahmeformulars an der Auslosung teil.

Eine erneute Teilnahme an einem anderen Tag mit einem neuen, gültigen Kaufbeleg ist zulässig.

5. Beginn und Ende des Gewinnspiels („Aktionszeitraum“)

Eine Teilnahme am Gewinnspiel durch Upload des Kaufbelegs und des ausgefüllten Teilnahmeformulars ist vom 15.08.2026 bis einschließlich 15.10.2026 möglich.

Vor oder nach dem Aktionszeitraum eingehende Teilnahmen werden bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der elektronische Eingang der Teilnahme auf der Website des Veranstalters.

6. Genaue Beschreibung des Gewinns

Unter allen gültigen Teilnahmen werden insgesamt 63 Gewinne per Zufallsprinzip gemäß Ziffer 9 vergeben:

ein (1) Hauptgewinn in Höhe von 2.500 € für einen persönlichen Goldmoment sowie zweiundsechzig (62) Marabou-Produktboxen mit jeweils fünf Marabou Schokoladentafeln.

Der Hauptgewinn in Höhe von 2.500 € wird per Überweisung auf ein deutsches Bankkonto der Gewinnerin oder des Gewinners ausgezahlt.

Voraussetzung für die Auszahlung des Hauptgewinns ist, dass sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner gegenüber dem Veranstalter in geeigneter Weise identifiziert (z. B. durch Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises) und nachweist, dass das benannte Bankkonto auf ihren bzw. seinen Namen lautet. Der Veranstalter ist berechtigt, die Auszahlung bis zum Vorliegen dieser Nachweise zurückzuhalten. Die Übermittlung von Identitäts- und Kontonachweis hat innerhalb der in Ziffer 10 genannten Frist von 14 Tagen zu erfolgen; anderenfalls verfällt der Gewinnanspruch nach Maßgabe von Ziffer 10. Die zu diesem Zweck erhobenen Daten werden ausschließlich zur Auszahlungsabwicklung verwendet und nach Abschluss der Gewinnausschüttung gelöscht (vgl. Ziffer 12).

Für Verzögerungen oder das Ausbleiben der Auszahlung aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet mitgeteilter Bankverbindungsdaten der Gewinnerin bzw. des Gewinners übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Während des Aktionszeitraums wird täglich eine Marabou-Produktbox verlost. Jede Box enthält fünf Marabou 160g oder 170g Schokoladentafeln: drei (3) Tafeln Marabou Biscoff, eine (1) Tafel Marabou Vollmilch und eine (1) Tafel Marabou Daim. Die Marabou-Produktboxen werden per Paketversand an die von den Gewinnern angegebene Adresse zugestellt.

Ein Umtausch oder eine Abtretung des Gewinnanspruchs sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf einen Gewinn besteht nicht.

7. Kosten und Steuern

Für die Teilnahme am Gewinnspiel entstehen keine zusätzlichen Kosten, mit Ausnahme der Kosten für den Kauf der Aktionsprodukte sowie etwaiger Kosten für die Internetnutzung.

Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner:innen selbst verantwortlich.

Gewinne aus Preisausschreiben und Gewinnspielen dieser Art unterliegen nach derzeitiger Rechtslage bei privater Teilnahme grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Sofern die Teilnahme im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit der Gewinnerin oder des Gewinners steht, kann im Einzelfall eine abweichende steuerliche Behandlung in Betracht kommen; für die zutreffende steuerliche Einordnung im Einzelfall wird empfohlen, steuerlichen Rat einzuholen.

8. Datum der Preisauslosung

Die Auslosung der Gewinner:innen erfolgt voraussichtlich bis zum 30.10.2026 unter allen gültigen Teilnahmen gemäß Ziffer 6.

Die Auslosung sowie die Benachrichtigung der Gewinner:innen können aus organisatorischen Gründen zeitversetzt erfolgen.

9. Regeln, nach denen die Gewinner:innen bestimmt werden

Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt durch eine zufällige Auswahl per Los unter allen gültigen Teilnahmen, die die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Die Auslosung wird vom Veranstalter unter Verwendung eines zertifizierten Zufallsgenerators durchgeführt.

10. Art und Weise der Gewinnausschüttung

Die Gewinner:innen werden per E-Mail benachrichtigt und um die Angabe der für die Versendung erforderlichen Daten gebeten. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch und es wird neu unter allen verbleibenden gültigen Teilnahmen ausgelost.

Die Teilnehmenden versichern, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind. Bei Falschangaben verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

11. Beendigungsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu beenden oder die Teilnahmebedingungen, ausgenommen die Regelungen zum Datenschutz, abzuändern. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationsverdacht, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels erheblich stören oder verhindern.

Bereits vor einer vorzeitigen Beendigung wirksam eingegangene, gültige Teilnahmen bleiben von einer vorzeitigen Beendigung unberührt und nehmen an einer etwaigen Auslosung gemäß Ziffer 9 teil.

12. Haftung des Veranstalters

Eine Garantie, dass ein Zugriff auf das Teilnahmeformular jederzeit und uneingeschränkt gewährleistet werden kann, übernimmt der Veranstalter nicht. Störungsquellen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, begründen keine Haftung.

Für sonstige Schadensursachen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen des vorhersehbaren Schadens. Die Haftungsbegrenzung  gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

13. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Gewinnermittlung ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

14. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die im Rahmen der Teilnahme angegebenen personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Kaufbeleg) zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen unter Datenschutz. Den Teilnehmenden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.